Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und hinterlässt auf Straßen und Gehwegen Glätte oder Schnee. Dies kann zu erhöhter Unfallgefahr für Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer führen. Daher weise ich darauf hin, dass gem. unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen die Räum- und Streupflicht bei den Eigentümern von Grundstücken liegt.
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